Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Zielgruppe/Voraussetzung
Personen aus der Industrie, Handwerk, Gebäudetechnik, Stadtwerken, Betriebshöfen und Ver- und Entsorgungsunternehmen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Nutzen
Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch Personen ohne elektrische Berufsausbildung, selbständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrischen Anlagen und Maschinen durchführen.
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 3 und in Anlehnung des DGUV Grundsatzes 303-001, sowie für Fachkräfte aus Handwerksbetrieben ohne elektrotechnische Berufsausbildung gemäß §7a Handwerksverordnung (HwO). Die Prüfung findet nach den Richtlinien der ZVEI statt.
Lehrgangsdauer
Tageslehrgang oder Abendlehrgang mit jeweils 80 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr
1.450,- € inkl. Arbeitsmaterial, max. 8 Teilnehmer
Lehrgangsinhalte
Theorie:
- Elektrische Größen, ohmsche Gesetz, Stromarten, Stromkreise
- Grundschaltungen und elektrische Verbindungen
- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
- Lesen von Schaltplänen
- Grundlagen der elektrischen/elektronischen Schaltungstechnik
- Schütz- und Installationsschaltungen
- Gefahren und Wirkung des elektrischen Stroms
- Schutzkonzepte in der Elektrotechnik
- Rechtliche / normative Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Praxis:
- Aufbau und Verdrahten von Grundschaltungen
- Überprüfung von elektrischen Anlagen und Geräten vor Inbetriebnahme
- Messen von Grundgrößen im elektrischen Stromkreis
- Messtechnische Überprüfung von elektromagnetischen Schaltgeräten
- Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung
- Fachgerechte elektrische Verbindungen
- Schaltpläne lesen
- Anlagenteile austauschen und wieder in Betrieb nehmen
- Messgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und handhaben
- Betriebsstörungen beurteilen
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
Abschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein BZW-Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".
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